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Sozialverbände laufen Sturm gegen Rundfunkbeitrag für Behinderte

GDN - Vor dem Start des umstrittenen neuen Rundfunkbeitrags ab 1. Januar 2013 auch für behinderte Menschen haben führende Sozialverbände Nachbesserungen gefordert. "Die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen steht noch immer im Regen. Sie müssen von den Gebühren befreit bleiben", sagte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, der "Rheinischen Post".
"Es ist ein Irrsinn, Demenzkranken und Pflegebedürftigen ohne ausreichende Seh- und Hörfähigkeit mit einer Rundfunkgebühr in die Tasche zu greifen", sagte Bauer. "Deshalb fordert der Sozialverband SoVD eine rasche gesetzliche Korrektur", so der SoVD-Präsident. Ab 1. Januar ist jeder private Haushalt gezwungen, monatlich 17,98 Euro Gebühr für die Nutzung eines TV-Geräts oder Radios zu bezahlen - auch wenn die Geräte gar nicht vorhanden sind. Auch zehntausende behinderte Menschen, die bisher von der Gebühr befreit waren, werden künftig gebührenpflichtig. Nur auf Antrag wird ihr Beitrag auf 5,99 Euro monatlich reduziert. Völlig befreit von der Gebühr sind künftig nur noch komplett Taubblinde, Empfänger von Blindengeld sowie auf Antrag Behinderte, die Sozialhilfe erhalten. Als erste Reaktion hatten ARD und ZDF bereits angekündigt, die Gebühr nicht bei den Bewohnern von Pflegeheimen einzutreiben. Dies geht den Verbänden aber nicht weit genug. "Die Sender müssen auch deutlich mehr Sendungen für Hör- und Sehgeschädigte mit Gebärdensprache und Audiodeskription aufbereiten, wenn sie dafür bezahlen müssen", forderte Wolfgang Tigges, Vize-Geschäftsführer der Düsseldorfer Dachorganisation der Behinderten-Selbsthilfe-Organisation BAG Selbsthilfe.
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